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   BVerwG, 12.09.1963 - VIII C 42.62   

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BVerwG, 12.09.1963 - VIII C 42.62 (https://dejure.org/1963,6994)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1963 - VIII C 42.62 (https://dejure.org/1963,6994)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1963 - VIII C 42.62 (https://dejure.org/1963,6994)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entlassung ohne Versorgung eines Berufssoldaten der früheren Wehrmacht - Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Voraussichtlicher Verlauf der Dienstlaufbahn ohne die verfolgungsbedingte Entlassung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 27.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1963 - VIII C 42.62
    Die Nachzeichnung der Dienstlaufbahn endet - wie im Urteil BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - BVerwG VIII C 27/60] dargelegt worden ist - am 31. März 1951.

    Nach der Neufassung des § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD ist gemäß den Grundsätzen, die im Urteil BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - BVerwG VIII C 27/60] dargelegt worden sind, bei der weiteren Nachzeichnung der Dienstlaufbahn des Klägers davon auszugehen, daß er alsbald nach dem Wiederaufbau der Verwaltung in Deutschland bei einer zivilen Verwaltungsbehörde als Amtmann - oder in Berlin in einer dieser Rechtsstellung vergleichbaren Stellung als Angestellter - wiederverwendet worden wäre.

  • BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 189.59
    Auszug aus BVerwG, 12.09.1963 - VIII C 42.62
    Es gelten die Rechtsgrundsätze entsprechend, die im Urteil BVerwGE 11, 109 für die Wiedergutmachungsansprüche der geschädigten Angehörigen des Vorbereitungsdienstes für die Justizlaufbahn aufgestellt worden sind.

    Die individuelle Dienstlaufbahn der Geschädigten ist entsprechend den Grundsätzen des § 249 BGB so nachzuzeichnen, als hätte es an der Schädigung und an sonstigen verfolgungsbedingten Einwirkungen auf ihren dienstlichen Werdegang gefehlt (vgl. BVerwGE 11, 109 [111]).

  • BVerwG, 11.11.1959 - VIII C 93.59
    Auszug aus BVerwG, 12.09.1963 - VIII C 42.62
    Ebenso wie im Falle von Wiedergutmachungsansprüchen geschädigter Angestellter (§ 21. BWGöD) zu prüfen ist, ob sie ohne Verfolgung die Rechtsstellung eines Beamten erreicht hätten (vgl. BVerwGE 10, 25 [28]), ist diese Prüfung im Falle von Wiedergutmachungsansprüchen geschädigter Berufssoldaten (§ 20 BWGöD) erforderlich, sofern Anhaltspunkte für eine solche Fortsetzung der Dienstlaufbahn sprechen (vgl. auch Anders. DVBl. 1963 S. 569. [570], insbesondere Fußn. 47).
  • BVerwG, 01.06.1956 - II C 148.54
    Auszug aus BVerwG, 12.09.1963 - VIII C 42.62
    Dienstes, nämlich die eines Amtsrats oder Regierungsrats; mit diesem Ausdruck meint das Berufungsgericht erkennbar im Sinne des Urteils BVerwGE 3, 317 [318] eine Stellung, für die nur ein enger Kreis besonders befähigter Beamter der betreffenden Laufbahn in Betracht kommt und die auch aus diesem begrenzten Kreise der Stellenbewerber nur unter günstigen Bedingungen von einem Teil dieser Bewerber erreicht wird.
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